Strauchschnittplatz

  1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gestattet.
  2. Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, keine Gartenabfälle.
  4. Private Anlieferung von Rasenschnitt und Moos erlaubt.
  5. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons etc.) abzulagern.
  6. Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
  7. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
  8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Die Ablagerung anderer Materialien als Rasen-, Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
  10. Betreiber des Strauchschnittplatzes ist die Rhein-Hunsrück-Entsorgung

Öffnungszeiten

März bis September
1., 2., 4., 5. Samstag im Monat von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
3. Samstag im Monat von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Oster- und Pfingstsamstag sowie an Feiertagen bleibt der Strauchschnittplatz geschlossen.

Oktober und November
Jeden Samstag im Monat von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Am Kirmessamstag und am Samstag vor dem 1. Advent sowie an Feiertagen bleibt der Strauchschnittplatz geschlossen.

Die Öffnungszeiten finden Sie auch übersichtlich in unserem Entsorgungskalender:

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Anfahrt

Abfahrt zwischen Sohren und Bärenbach - ehemalige Mülldeponie