Baum- und Strauchschnittplatz

Benutzungsordnung Baum- und Strauchschnittplatz der Ortsgemeinden Sohren, Bärenbach, Lautzenhausen und Niedersohren

  1. Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden gestattet.
  2. Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Abgelagert werden dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.
  4. Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons etc.) abzulagern.
  5. Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.
  6. Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
  7. Die Ablagerung anderer Materialien als Rasen-, Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
  8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
  10. Ansprechpartner ist der Bauhof der Ortsgemeinde Sohren
  11. Betreiber des Strauchschnittplatzes ist die Rhein-Hunsrück-Entsorgung

Öffnungszeiten

März bis September
1., 2., 4., 5. Samstag im Monat von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
3. Samstag im Monat von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Oster- und Pfingstsamstag sowie an Feiertagen bleibt der Strauchschnittplatz geschlossen.

Oktober und November
Jeden Samstag im Monat von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Am Kirmessamstag und am Samstag vor dem 1. Advent sowie an Feiertagen bleibt der Strauchschnittplatz geschlossen.

Die Öffnungszeiten finden Sie auch übersichtlich in unserem Entsorgungskalender:

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Anfahrt

Abfahrt zwischen Sohren und Bärenbach - ehemalige Mülldeponie