Baum- und Strauchschnittplatz
Benutzungsordnung Baum- und Strauchschnittplatz der Ortsgemeinden Sohren, Bärenbach, Lautzenhausen und Niedersohren
- Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden gestattet.
- Gewerbetreibende sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
- Abgelagert werden dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, kein Rasenschnitt und keine Gartenabfälle.
- Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne andere Fremdstoffe und Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons etc.) abzulagern.
- Der Durchmesser des Baum- und Strauchschnittes ist unbegrenzt und darf bis zu einer Länge von 2,50 m abgelagert werden.
- Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
- Die Ablagerung anderer Materialien als Rasen-, Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Auf dem Sammelplatz sind Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
- Ansprechpartner ist der Bauhof der Ortsgemeinde Sohren
- Betreiber des Strauchschnittplatzes ist die Rhein-Hunsrück-Entsorgung
Öffnungszeiten
März bis September
1., 2., 4., 5. Samstag im Monat von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
3. Samstag im Monat von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Oster- und Pfingstsamstag sowie an Feiertagen bleibt der Strauchschnittplatz geschlossen.
Oktober und November
Jeden Samstag im Monat von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Am Kirmessamstag und am Samstag vor dem 1. Advent sowie an Feiertagen bleibt der Strauchschnittplatz geschlossen.
Die Öffnungszeiten finden Sie auch übersichtlich in unserem Entsorgungskalender:
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Anfahrt
Abfahrt zwischen Sohren und Bärenbach - ehemalige Mülldeponie
