Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der Kreistraße 75

ln den Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren stehen nur noch sehr wenige unbebaute Gewerbeflächen bzw. ungenutzte gewerbliche Bestandsflächen zur Verfügung. Damit kann sowohl der hohen Nachfrage von örtlichen Gewerbebetrieben als auch den zunehmenden Nachfragen insbesondere für den regionalen und örtlichen Bedarf nicht nachgekommen werden. Für beide Kommunen erfordert dies die dringende Neuausweisung von Gewerbeflächen, um neue attraktive und verkehrsgünstige Gewerbegrundstücke anbieten zu können. Dies ist auch erforderlich, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Kommunen zu stärken und weitere Arbeitsplätze im Rhein-Hunsrück-Kreis zu schaffen.

Beide Gemeinden haben sich deshalb entschlossen, das interkommunale Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der K 75 gemeinsam zu entwickeln. Diese Kooperation erlaubt eine Optimierung in Hinblick auf Städtebau, Erschließung und Vermarktung sowie eine Minimierung des Eingriffs in die Natur. Zudem können damit Teilflächen der vorhandenen Industriebrache Felke wieder reaktiviert werden.

Das geplante gemeinsame Gewerbegebiet liegt verkehrsgünstig an der K 75 gemarkungsübergreifend zwischen den Ortslagen Sohren und Büchenbeuren gegenüber dem Schulzentrum mit einer Gesamtfläche von rund 14,7 ha. Zum Erreichen der Flächen soll auf der K 75 eine neue Linksabbiegespur entstehen. In diesem Gebiet möchte auch die Verbandsgemeinde Kirchberg den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Stützpunktwehr Sohren-Büchenbeuren platzieren, da an dieser Stelle nach einer Studie der geeignetste gemeinsame Standort liegt.

Die beiden Ortsgemeinderäte Sohren und Büchenbeuren haben dazu Ende August 2019 übereinstimmend eine Verbandsordnung zur Gründung des Zweckverbandes „Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren an der K 75“ beschlossen und paritätisch die Mitglieder in der künftigen Verbandsversammlung gewählt. Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat am 26.09.2019 die vorgelegte Verbandsordnung festgestellt und den Zweckverband zum 01.10.2019 errichtet. Nach der Veröffentlichung der Verbandsordnung mit dem Feststellungs- und Errichtungsvermerk fand nun am 30.10.2019 die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung statt, bei dem Bürgermeister Harald Rosenbaum zum Verbandsvorsteher und Ortsbürgermeister Markus Bongard zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt wurde

Die Verbandsordnung bezieht sich auf eine Gesamtfläche von ca. 14,72 ha, wovon sich ca. 9,17 ha (= ca. 62,30 %) auf die Gemarkung Sohren und ca. 5,55 ha (= ca. 37,70 %) auf die Gemarkung Büchenbeuren verteilen.