Informationsveranstaltung "Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge"

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen. Die Umstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2023 vorzunehmen. (vgl. zu diesem Thema auch die "amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Kirchberg“ im Mitteilungsblatt vom 05.05.2022). Aus diesem Grund beschäftigt sich auch die Ortsgemeinde Sohren mit der Thematik der Einführung des wkB und beabsichtigt, ihr Abrechnungssystem umzustellen.

Sie sind herzlich zu unserer Informationsveranstaltung zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge (wkB) in unserer Gemeinde am Dienstag, den 17. Mai 2022, um 19:00 Uhr in die Bürgerhalle in Sohren eingeladen. An diesem Abend wird die Umstellung auf den wkB in der Ortsgemeinde Sohren umfassend erläutert.

Der Hauptausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 25. Januar 2022 und am 12. April 2022 intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und eine Beschlussempfehlung für eine neue Ausbaubeitragssatzung-wkB an den Gemeinderat gegeben. Mit der Ausarbeitung des empfohlenen Satzungsvorschlages ist es gelungen, für künftige Ausbaumaßnahmen in der Ortslage Sohren ein Abrechnungsinstrument zu schaffen, bei dem sich mehr als 91 % aller Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligen. Nach dem Auslaufen von Verschonungen steigt dieser Prozentsatz in den nächsten Jahren noch weiter. Je mehr Beitragszahler in der Abrechnungseinheit sind, umso geringer wird der wkB für den einzelnen beitragspflichtigen Grundstückseigentümer.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier...

Für Rückfragen können Sie gerne Ortsbürgermeister Markus Bongard (Tel. 06543/3441, Email: buergermeister@sohren.de) oder Frau Bettina Klingels, Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Tel. 06763/910-516, Email: b.klingels@kirchberg-hunsrueck.de) ansprechen.

Markus Bongard, Ortsbürgermeister

Ort: Bürgerhalle, Talstraße 1, Sohren

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