Bildung von Geschäftsbereichen

Die Bildung von Geschäftsbereichen und die Übertragung auf die Beigeordneten ist nach § 50 Abs. 4 GemO Aufgabe des Ortsbürgermeisters. Sie dient einer breiteren Aufstellung der Gemeindeverwaltung und wird zu positiven Effekten führen. Folgende Geschäftsbereiche wurden gebildet:

  • Geschäftsbereich 1 - Leitung: 1. Beigeordneter Markus Odenbreit
    - Bauen (Neu)
    - Wirtschaft und Handel
    - Entwicklung Gewerbe in Sohren
  • Geschäftsbereich 2 - Leitung: 2. Beigeordneter Oliver Gälzer
    - Friedhof
    - Bau (Bestand, Gas, Straßenschäden) / Forst und Hochwasserschutz
    - Bauhof
  • Geschäftsbereich 3 - Leitung: 3. Beigeordneter Ulrich Brummer
    - Bürgerhalle
    - Kultur / Vereine / Veranstaltungen
    - Entwicklung gemeinsames Gewerbegebiet Sohren-Büchenbeuren

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. September 2020 nach entsprechender Empfehlung des Hauptausschusses dem Vorschlag des Ortsbürgermeisters zur Bildung und Übertragung der genannten Geschäftsbereiche zugestimmt. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Ideen zu den Themen aus den Geschäftsbereichen haben, können Sie sich künftig auch unmittelbar an die Beigeordneten wenden.

Markus Bongard, Ortsbürgermeister

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